Fachanwalt Familienrecht
Was ist ein Fachanwalt für Familienrecht?
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Ein Fachanwalt muss sich jährlich auf seinem Fachgebiet fortbilden und entsprechende Nachweise erbringen oder wissenschaftlich publizieren.
Besondere Kenntnisse hat ein Fachanwalt für Familienrecht nach § 12 FAO nachgewiesen in den Bereichen:
- materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
- Internationales Privatrecht im Familienrecht,
- Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Marc Weiß als Fachanwalt für Familienrecht zur Verfügung.