Rechtsanwälte

Weiß & Huthmann

Ostpromenade 18 | 41812 Erkelenz

Fachanwalt Verkehrsrecht

Was ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Ein Fachanwalt muss sich jährlich auf seinem Fachgebiet fortbilden und entsprechende Nachweise erbringen oder wissenschaftlich publizieren.

Besondere Kenntnisse hat ein Fachanwalt für Verkehrsrecht nach § 14d FAO nachgewiesen in den Bereichen:

- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
- Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Recht der Fahrerlaubnis sowie
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Erik Huthmann als Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Verfügung.