Fachanwalt Mietrecht
Was ist ein Fachanwalt für Mietrecht?
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Ein Fachanwalt muss sich jährlich auf seinem Fachgebiet fortbilden und entsprechende Nachweise erbringen oder wissenschaftlich publizieren.
Besondere Kenntnisse hat ein Fachanwalt für Mietrecht nach § 14c FAO nachgewiesen in den Bereichen:
- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht, sowie
- miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechtsrechts.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Marc Weiß als Fachanwalt für Mietrecht zur Verfügung.