Rechtsanwälte

Weiß & Huthmann

Ostpromenade 18 | 41812 Erkelenz

Fachanwalt Mietrecht

Was ist ein Fachanwalt für Mietrecht?

Ein Fachanwalt muss sich jährlich auf seinem Fachgebiet fortbilden und entsprechende Nachweise erbringen oder wissenschaftlich publizieren.

Besondere Kenntnisse hat ein Fachanwalt für Mietrecht nach § 14c FAO nachgewiesen in den Bereichen:

- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht, sowie
- miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechtsrechts.


Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Marc Weiß als Fachanwalt für Mietrecht zur Verfügung.